Vorsorge für Tiere

Seit Anfang Jahr ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Eltern und Geschwister müssen nicht mehr mit einem Pflichtteil berücksichtigt werden. Aus diesem Grund hat der Schweizer Tierschutz ebenfalls den «Testament-Ratgeber für Tierfreunde» überarbeitet.

Sie möchten mehr darüber erfahren? Sie können den Ratgeber über den untenstehenden Link lesen oder bei Interesse senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu. Melden Sie sich bitte hierfür per E-Mail an tsv-sirnach@bluewin.ch oder 052 315 66 33.

Testamentratgeber: Vorsorge für Tiere